Die Statuten des SHV bestimmen in Art. 36 die Rechtspflegeinstanzen. Das Rechtspflegereglement 2016 (RPR) regelt Organisation, Zuständigkeiten, Verfahren, Rechtsprechung und Vollzug im Zusammenhang mit dem vom SHV oder in seinem Auftrag organisierten oder unterstützten Spielbetrieb sowie bei Transfer- und Qualifikationsstreitigkeiten.
Das RPR erklärt das Verbandssportgericht (VSG) zuständig für Rekurse gegen erstinstanzliche Entscheide der Disziplinarkommission Leistungssport (DKL), der Disziplinarkommission Breitensport (DKB) und der Transfer- und Qualifikationskommission (TQK).
Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.
Schweizerischer Handball-Verband
,
Tannwaldstr. 2, 4600
Olten
Tel +41 31 370 70 00
-
shv-fsh@handball.ch