Fanclub

Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB) Fanclub

Allgemeines
1.1 Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden bei Begriffen wie Teilnehmerinnen und Teilnehmer, etc. jeweils nur die männliche Form aufgeführt. Die jeweilige weibliche Form gilt als miterfasst. Der Schweizerische Handball-Verband wird „SHV“ genannt.

1.2 Ziel des Fanclubs ist die Förderung der Fankultur rund um die Nationalteams des SHV und die Bindung der Fans an die Handball-Nationalmannschaften. Mit dem Mitgliederbeitrag werden die beiden A- Nationalteams (Frauen und Männer) sowie die Nachwuchsmannschaften unterstützt.

1.3 Jeder Teilnehmer bekommt eine Fanclubkarte, die zur Inanspruchnahme verschiedener vom SHV jeweils festgelegten Leistungen berechtigt. Die Leistungen erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage nachfolgenden Teilnahmebedingungen.

1.4 Das Verhältnis zwischen dem SHV und den einzelnen Teilnehmern im Fanclub SHV ist rein vertraglicher Natur.

1.5 Die Teilnahme im Fanclub des SHV begründet keine Mitgliedschaft im SHV und seine Unterorganisationen und Clubs. Es gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen, deren Annahme unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme im Fanclub des SHV ist.

Teilnahme
2.1 Teilnehmer im Fanclub können natürliche Personen sein. Bei minderjährigen Teilnehmer wird die Einwilligung des oder der gesetzlichen Vertreter vermutet.

2.2 Die Teilnahme im Fanclub beginnt im Anschluss an das Anmeldeverfahren mit der Aushändigung der Fanclubkarte (Gold, Silber oder Bronze).

Fanclubkarte des SHV
3.1 Jeder Teilnehmer im Fanclub des SHV bekommt eine Fanclubkarte. Die Gestaltung sowie deren Nutzung und Leistungsmerkmale werden vom SHV festgelegt.

3.2 Auf der Fanclubkarte ist der Status der Mitgliedschaft, Name, Vorname und Mitgliedernummer ersichtlich.

3.3 Die Fanclubkarte des SHV soll sorgfältig aufbewahrt werden, so dass sie nicht in die Hände von Dritten gelangen kann. Die Karte ist persönlich und nicht übertragbar.

3.4 Die Fanclubkarte des SHV dient als Identifikationsausweis für den jeweiligen Inhaber und berechtigt zur Inanspruchnahme der für die Teilnehmer des Fanclubs angebotenen und/oder vermittelten Leistungen.

3.5 Die Fanclubkarte hat Gültigkeit während der gesamten Dauer der Teilnahme im Fanclub des SHV.

3.6 Ein Verlust oder Missbrauch der Fanclubkarte ist dem SHV unverzüglich zu melden. Der SHV haftet nicht für unsachgemässe Nutzung oder Missbrauch von verlorengegangen Fanclubkarten.

3.7 Die Fanclubkarte bleibt Eigentum des SHV und ist bei Beendigung der Teilnahme im Fanclub dem SHV zurückzugeben.

3.8 Der SHV kann andere Formen und/oder Kategorien von Fanclubkarten o. a. einführen, die sich insbesondere hinsichtlich der Voraussetzung ihrer Erteilung, der den Inhabern angebotenen Leistungen und die Höhe des Jahresbeitrages von der Fanclubkarte gemäss den vorliegenden Teilnahmebedingungen unterscheiden können.

3.9 Der Wechsel in eine andere Fanclubkategorie ist gemäss den vorliegenden Teilnahmebedingungen grundsätzlich möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Leistungen
4.1 Die Leistungen können nur vom Inhaber der Fanclubkarte persönlich angefordert werden.

4.2 Die eigentliche Weitergabe der angeforderten Leistungen an Dritte ist unzulässig, es sei denn, der SHV hat bei der Bekanntgabe der Leistungen Ausnahmen ausdrücklich zugelassen (z.B. mehrere Eintrittstickets).

4.3 Die angebotenen Leistungen stehen auch ohne besonderen Hinweis jeweils unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Ist eine Leistung nicht mehr verfügbar, können hieraus daher keine Schadensersatzansprüche gegen den SHV hergeleitet werden.

Vertrags-/Ansprechpartner
5.1 Vertragspartner für den Inhaber einer Fanclubkarte des SHV ist der SHV (SHV, Tannwaldstrasse 2, 4600 Olten).

Haftung
6.1 Soweit gesetzlich zulässig ist jede Haftung des SHV für eigene Leistungen und für Schäden jedwelcher Art der Inhaber der Fanclubkarte im Zusammenhang mit dem Fanclub des SHV ausgeschlossen.

Datennutzung
7.1 Die im Antragsverfahren erhobenen Daten (Name, Adresse, Email, etc.) werden vom SHV in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang in einem automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Nutzung erfolgt zum Zwecke der Organisation und Verwaltung des Fanclubs des SHV, insbesondere zur Ausstellung der Fanclubkarte. In diesem Rahmen können die Daten im erforderlichen Umfang an verbundene Unternehmen oder Dritte weitergegeben werden.

7.2 Der SHV darf die erhobenen Daten (Name, Adresse, Email, etc.) zu kommerziellen Zwecken, insbesondere Werbezwecken, selber verwenden oder an Dritte weitergeben. Die Teilnehmer können die Verwendung dieser Daten jederzeit durch eine schriftliche Meldung an fanclub@handball.ch untersagen.

Änderung der vorliegenden Bedingungen
8.1 Der SHV kann die vorliegenden Bedingungen jederzeit einseitig nach billigem Ermessen ändern oder ergänzen. Änderungen oder Ergänzungen werden auf der Homepage des SHV (www.handball.ch) bekannt gegeben. Sie gelten als angenommen, wenn der Inhaber der Fanclubkarte die Nutzung der Fanclubkarte nach Bekanntgabe der neuen Bedingungen fortsetzt oder – unabhängig von der Fortsetzung der Nutzung – er ihnen nicht innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe schriftlich beim SHV widerspricht.

Dauer und Beendigung der Teilnahme
9.1 Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich für unbestimmte Zeit. Der Vertrag verlängert sich ohne Kündigung jeweils um ein Jahr. Sowohl der Teilnehmer als auch der SHV können die Teilnahme jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung hat somit bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Die Kündigung des Teilnehmers erfolgt schriftlich oder per Email an fanclub@handball.ch. Die Kündigung durch den SHV erfolgt per E-Mail. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten die vorliegenden Bedingungen fort.

Verrechnung
10.1 Der Beitrag gilt jeweils für ein SHV-Geschäftsjahr (Juli-Juni).

10.2 Eintritte für das laufende Geschäftsjahr müssen bis am 31. März angemeldet werden. Erfolgt die Anmeldung zwischen 1. April und 30. Juni, startet die Mitgliedschaft mit der nächsten Saison am 01. Juli und wird im Juli verrechnet.

10.3 Der volle Mitgliederbeitrag wird fortlaufend jährlich (im Juli) in Rechnung gestellt.

Sonstiges/Recht
11.1 Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Olten.

(c) 2017 Fanclub Schweizerischer Handball-Verband

Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.

Schweizerischer Handball-Verband ,
Tannwaldstr. 2, 4600 Olten
Tel +41 31 370 70 00 -
shv-fsh@handball.ch


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