Wann wird ein Rapport für Vorkommnisse ausgefüllt?
- Unfälle bzw. Verletzungen von Spielern
- Spielfeldprotest
- Spielabbruch
- Nichterscheinen von Teams bzw. eines Teams
- Mit zu wenig Spielern angetreten
- Vergehen von Offiziellen
- Disqualifikation mit schriftlichem Bericht (direkte Rote Karte) bei Spielregel IHF 8:6 bzw. 8.10
Erklärung zu Spielregel IHF 8:6 bzw. 8:10
Disqualifikation aufgrund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vorsätzlichen oder arglistigen Aktion (mit schriftlichem Bericht = Blaue Karte) [Spielregel IHF 8:6]
Wird eine Aktion als besonders rücksichtslos, besonders gefährlich, vorsätzlich oder arglistig ein, reicht/reichen die Spielleiter/Schiedsrichter nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.
Hinweise und Merkmale, die als Beurteilungskriterien in Ergänzung zu Regel 8:5 dienen:
- besonders rücksichtslose oder besonders gefährliche Vergehen;
- eine vorsätzliche oder arglistige Aktion, die ohne jeglichen Bezug zu einer Spielhandlung stattfindet.
Disqualifikation aufgrund eines besonders grob unsportlichen Verhaltens (mit schriftlichem Bericht = Blaue Karte) [Spielregel IHF 8:10]
Stufen die Schiedsrichter ein Verhalten als besonders grob unsportlich ein, ahnden sie dieses Vergehen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
Bei folgenden Vergehen (a, b), die als Beispiele dienen, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können:
- Beleidigung oder Drohung gegenüber einer anderen Person, wie z.B. Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Delegierter, Mannschaftsoffizieller, Spieler, Zuschauer. Sie kann in verbaler oder nonverbaler Form (z.B. Mimik, Gestik, Körpersprache, Körperkontakt) erfolgen.
- (I) das Eingreifen eines Mannschaftsoffiziellen in das Spielgeschehen, auf der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus oder (II) das Vereiteln einer klaren Torgelegenheit durch einen Spieler, entweder durch ein (laut Regel 4:6) unerlaubtes Betreten der Spielfläche oder vom Auswechselraum aus.
Bei folgenden Vergehen (c, d) wird der nicht fehlbaren Mannschaft ein 7-m-Wurf zugesprochen.
- Wenn der Ball in den letzten 30 Sekunden nicht im Spiel ist und ein Spieler oder Offizieller die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist der fehlbare Spieler / Offizielle zu disqualifizieren und der nicht fehlbaren Mannschaft ein 7-m-Wurf zuzusprechen. Dies gilt bei jeglicher Art der Wurfverhinderung (z.B. Vergehen mit begrenztem körperlichen Einsatz, Störung der Wurfausführung wie: Pass abfangen, stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben);
- Wenn der Ball in den letzten 30 Sekunden im Spiel ist und der gegnerischen Mannschaft
- durch ein Vergehen eines Spielers gemäß den Regeln 8:5 bzw. 8:6 sowie 8:10a bzw. 8:10b (II)
- durch ein Vergehen eines Offiziellen gemäß den Regeln 8:10a bzw. 8:10b (I)
die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, wird der fehlbare Spieler bzw. der fehlbare Offizielle gemäß den entsprechenden Regeln disqualifiziert und der gegnerischen Mannschaft wird ein 7-m-Wurf zugesprochen. Erzielt der gefoulte Spieler oder ein Mitspieler noch vor der Spielunterbrechung ein Tor, entfällt der 7-m-Wurf.