Branchenstandard im Schweizer Sport: Was ab Januar gilt

Handball Schweiz  •  12.12.2025

Neues Ethik-Statut, Symbolbild

Ab Januar 2026 wird der Branchenstandard im Schweizer Sport auch für die Vereine und Regionalverbände verbindlich. Damit müssen die einheitlichen Vorgaben in den Bereichen Organisationsführung, Ethik, Prävention und Umwelt eingehalten werden, um J+S-Beiträge zu erhalten.

Die Anpassungen, die aus dem sogenannten «Branchenstandard im Schweizer Sport» hervorgehen, sind von Swiss Olympic im Auftrag des Bundesamts für Sport (BASPO) zusammengefasst worden. Ziel der Standards ist es, die Führungsebenen in Sportorganisationen zu stärken, Präventionsmassnahmen zu verankern und einheitliche Meldewege bei Vorfällen zu garantieren. Während die Sportverbände bereits anfangs 2025 die Anforderungen erfüllen mussten, liegt aktuell das Augenmerk auf den Vereinen – somit sind auch die Handballvereine gefragt.

Bedeutung und Anforderungen

Die Umsetzung des Branchenstandards sichert den Zugang zu Bundesförderungen (z.B. J+S-Beiträge) und stärkt die Reputation der Vereine. Von aussen wird nicht unterschieden, ob die Verantwortung beim Verein oder bei einer AG (hier für Vereine mit einem Team in der Top-Liga) liegt – entscheidend ist die sichtbare Umsetzung.

Swiss Olympic fasst die Anforderungen an Vereine, die J+S-Beiträge beziehen, in drei Bereiche zusammen:

  1. Vereine prüfen, ob ihre Statuten den Mindeststandards entsprechen und nehmen allfällige Anpassungen auf. Darunter fällt die Einführung des Ethik-Passus, wie der SHV bereits die Vereine informiert hat.
    Eine allgemeine Verankerung zur Geschlechterregelung im Vorstand ist aktuell fakultativ. Ob die Vereine diese formulieren und ausgestalten wollen, ist ihnen zurzeit freigestellt, die Empfehlung einer 40%-Regelung ist nicht verbindlich.

  2. Vereine veröffentlichen auf der Website oder im Mitgliederbereich spezifische Informationen zu Themenbereichen wie Finanzen, Datenschutz und Protokolle ihrer Versammlungen.

  3. Schliesslich obliegen den Vereinen laufende oder periodische Aufgaben zur Prävention. Dies betrifft Bereiche wie Gleichstellung und Diversität, Mitbestimmung, Ethik-Analysen (Ethik-Kompass), Gewaltprävention etc.

Hilfsmittel für Vereine

Swiss Olympic stellt den Vereinen verschiedene Arbeitshilfen zur Verfügung, um den Branchenstandard in ihren Strukturen zu verankern. Das E-Learning-Modul erklärt die konkreten Anwendungen und Hintergründe, dazu stehen Statuten-Mustervorlagen, Checklisten, ein FAQ und Merkblätter in drei Landessprachen zur Verfügung (siehe unten).

Die Handball-Vereine sind dafür verantwortlich, dass die neuen Vorgaben umgesetzt sind und die Voraussetzungen ab Januar 2026 erfüllt werden. Stichprobenartige Kontrollen durch das BASPO sollten laut Swiss Olympic mit Augenmass und Möglichkeit einer Nachbesserung erfolgen.

Für Fragen und Auskünfte steht Daniel Willi, Leiter Regionen und Vereine, zur Verfügung.

Quelle: SHV

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