Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist gemäss Statuten des Schweizerischen Handball-Verbands (SHV) obligatorisch. Aktive Vereine, die sich im Vorfeld abmelden oder ohne Abmeldung der Mitgliederversammlung fernbleiben, werden gemäss WR Art. 43 gebüsst. Inaktive Vereine müssen sich ebenfalls abmelden.
Die 51. Mitgliederversammlung findet am Samstag, 13. September 2025, statt. Der SHV dankt den Vereinsvertretern für ihre elektronische An- oder Abmeldung bis am 3. September 2025.
Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.
Schweizerischer Handball-Verband
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