Quickline Handball League • 03.04.2023
Das Verbandssportgericht (VSG) hat den Rekurs von GC Amicitia Zürich gegen den Entscheid der Disziplinarkommission Leistungssport (DKL) betreffend Forfait-Niederlage gegen GC Amicitia im Spiel gegen die Kadetten Schaffhausen vom 15. März 2023 abgewiesen. Bussen muss GCA aber keine bezahlen.
Am Mittwoch 15. März besiegten die Kadetten Schaffhausen GC Amicitia Zürich mit 26:22. Auf Seiten der Zürcher kam dabei der neu verpflichtete Torhüter Viacheslau Saldatsenka zum Einsatz. Gemäss DKL war der belarussische Torhüter nicht spielberechtigt. Deshalb wertete sie am 17. März das Ergebnis neu mit einem 10:0-Forfaitsieg für die Schaffhauser und auferlegte den Zürchern eine Busse in der Höhe von 200 Franken.
GC Amicitia hat im Anschluss fristgerecht Rekurs gegen den Entscheid der DKL eingelegt. Folglich kam der Fall vor das Verbandssportgericht (VSG). Am 18. März wurde Viacheslau Saldatsenka durch den Leiter Wettspielbehörde überdies eine superprovisorische Spielberechtigung bis zum Entscheid des VSG erteilt.
Das VSG hat am 3. April nun wie folgt entschieden: Das VSG weist den Rekurs im Hauptpunkt dahin ab, als die durch die DKL ausgesprochene Forfait-Niederlage gegen GC Amicitia Zürich bestätigt wird. Es kommt zum Schluss, dass die schweizerische Bestimmung Art. 9 WR Weisung "Transferperioden" Abs. 5 in diesem Fall anwendbar ist und nicht die von GCA ins Feld geführte IHF-Bestimmung. Somit lag für Viacheslau Saldatsenka keine Spielberechtigung vor.
Das VSG weist den Rekurs jedoch teilweise auch gut, und zwar dass die durch die Vorinstanz ausgesprochene Busse von CHF 200 durch einen Verweis ersetzt wird. Dies, weil im DKL-Urteil die von GCA ins Feld geführte IHF-Bestimmung nicht Gegenstand war und die Situation für die Zürcher nicht einfach zu beurteilen war.
Das Urteil ist rechtskräftig. Die Anpassung im Matchcenter ist bereits erfolgt.
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