Antrag von HRV AG+ nach juristischer Überprüfung nicht angenommen

Handball Schweiz  •  21.09.2022

Abstimmung an der 48. MV des SHV in Olten

Vergangenen Samstag, 17. September 2022 fand in Olten die 48. ordentliche SHV-Mitgliederversammlung statt. Ein Abstimmungsresultat musste im Nachgang juristisch überprüft werden.

Beim Antrag des Handball-Regionalverbands HRV AG+, das Wettspielreglement «Art. 35 Spielformen ausserhalb des Meisterschaftsbetriebes» im Bereich U13 anzupassen, wurde die gemäss Statuten «Art. 16 Beschlussfähigkeit» notwendige Zweidrittel-Mehrheit für eine Änderung des Wettspielreglements definitiv nicht erreicht. Somit wird der Antrag des HRV AG+ nicht angenommen.

Bei der Abstimmung herrschte im Saal Uneinigkeit, ob die Enthaltungen als abgegebene Stimmen zählen oder nicht und entsprechend in die benötige Zweidrittel-Mehrheit eingerechnet werden müssen. Der SHV liess das Abstimmungsresultat nun von zwei juristisch unabhängigen Stellen prüfen und kommt zu folgendem Schluss:

«Diejenigen Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter, welche sich der Stimme enthalten haben, haben sich dennoch aktiv an der Abstimmung beteiligt. Sie sind deshalb mitzuzählen. So wurde es seit der Zentralisierung im Jahr 2016 im SHV gelebt. Die Wahlberechtigten, welche den Saal bereits vor der Abstimmung verlassen haben, haben sich entsprechend nicht aktiv an der Abstimmung beteiligt und sind deshalb nicht mitzuzählen. In der Konsequenz heisst das, dass der Antrag von Aargau+ bei 231 Ja, 87 Nein, 72 Enthaltungen (390 abgegebene Stimmen), nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit von 260 Stimmen erreicht hat.»

Der SHV möchte sich an dieser Stelle noch einmal für die engagierte Diskussion an der MV vom vergangenen Samstag bedanken. Dem Verband ist bewusst, dass mehr als die Hälfte für den Antrag gestimmt hat und möchte diese Meinungen in die Entscheidungsprozesse mit einfliessen lassen.

Livestream und MV 2023

Die 48. ordentliche Mitgliederversammlung konnte zum ersten Mal im Livestream mitverfolgt werden. Save the date: Die 49. ordentliche Mitgliederversammlung findet am Samstag 23. September 2023 statt.

Quelle: Raphael Bischof

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