Neue Corona-Massnahmen – Auswirkungen auf den Schweizer Handball

Handball Schweiz  •  17.12.2021

Symbolbild Unterbruch

Der Bundesrat hat am Freitagnachmittag verschärfte Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt gegeben. Das hat Auswirkungen auf den Spiel- und Trainingsbetrieb des Schweizer Handballs.

Ab kommenden Montag, 20. Dezember 2021, gilt bei sportlichen Aktivitäten in Innenräumen neu die 2G-Regel sowie Maskenpflicht. Das heisst für den Handball:

  • Alle Personen, die am Trainings- oder Wettkampfbetrieb teilnehmen, müssen geimpft oder genesen sein und eine Maske tragen.
  • Kann keine Maske getragen werden, muss ein negativer Antigen- oder PCR-Test vorlegt werden (2G+ Pflicht). Ausgenommen davon sind Personen, deren (Booster)-Impfung weniger lang als vier Monate zurückliegt.

Von diesen neuen Regeln nicht betroffen sind Jugendliche bis 15 Jahre sowie professionelle und semi-professionelle Sportler:innen. Damit kann der Spiel- und Trainingsbetrieb im Kinderhandball, in den Junioren-Ligen bis U16, in den Elite-Ligen, in den Inter-Ligen, den Talentcards regional und national, der QHL, NLB, SPL1 und SPL2 fortgeführt werden.

Wie mit dem Spielbetrieb und der Spielplanung in den anderen Ligen weiter verfahren wird, kommuniziert der SHV noch am Freitagabend intern an alle Vereine. Zudem wird das Schutzkonzept so schnell wie möglich angepasst.

Die neuen Massnahmen gelten ab kommendem Montag 20. Dezember und vorerst bis zum 23. Januar 2022. Sämtliche Handball-Veranstaltungen (Trainings und Spiele) vom Wochenende unterliegen noch den bisherigen 3G-Regeln.

Swiss Olympic und der SHV bitten alle Personen, welche keine grundsätzlichen Vorbehalte haben, sich impfen zu lassen. Die Impfung ist für die Sportler:innen die einfachste Möglichkeit, wieder am Vereinsleben teilhaben zu können.

Quelle: SHV

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Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.

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