Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist gemäss Statuten des Schweizerischen Handball-Verbands (SHV) obligatorisch. Aktive Vereine, die sich im Vorfeld abmelden oder ohne Abmeldung der Mitgliederversammlung fernbleiben, werden gemäss WR Art. 43 gebüsst. Inaktive Vereine müssen sich ebenfalls abmelden.
Die 52. Mitgliederversammlung findet am Samstag, 19. September 2026 statt. Der SHV dankt den Vereinsvertreterin für ihre elektronisch An- oder Abmeldung bis am Sonntag, 6. September 2026.
Der SHV ist der nationale Fachverband und das Kompetenzzentrum für den Handballsport in der Schweiz.
Der SHV ist Mitglied von Swiss Olympic sowie des Weltverbands IHF und der Europäischen Handball Föderation EHF.
Schweizerischer Handball-Verband
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