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Art. 6 Wettspielbehörde SHV – Aufgaben / Kompetenzen

25.04.2024

Die WB

  1. schreibt die Wettbewerbe aus und führt diese durch;
  2. legt, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den ZV, den Modus fest;
  3. erstellt und bewirtschaftet den Spielplan;
  4. entscheidet über Spielansetzungen und Anträge auf Spielverschiebung;
  5. entscheidet über die Zulassung von SG;
  6. entscheidet in den weiteren Belangen über die Umsetzung und den Vollzug des WR, sofern die Zuständigkeit nicht anders geregelt ist.

Aufgaben 1) bis 5) werden durch die ASB umgesetzt. Rekursinstanz ist die Wettspielbehörde.


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