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Art. 5.2 Rekrutierung und Stellung von Funktionären

25.04.2024

Die Vereine sind für die Rekrutierung und Stellung von Funktionären, sowie für die entsprechende Nachwuchsförderung verantwortlich.

Die WB erlässt entsprechende Weisungen. Sie kann als Bedingung für die Zulassung zum Wettbewerb eines Teams die Stellung eines oder mehrerer Funktionäre bzw. – im Rahmen der Vorgaben des ZV – eine monetäre Ersatzleistung verlangen, resp. einen Anreiz schaffen.


In der aktuellen Saison besteht keine Pflicht zur Stellung von Funktionären.

Der SHV schreibt auf seiner Homepage offene Funktionärs-Jobs aus. Einzelheiten werden in einem Funktionärsreglement geregelt.


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