Die Inhaber einer Jugend-Lizenz haben betreffend Spielberechtigung bzw. Einsatzbeschränkungen zwei separate "Handball-Leben", je eines im Aktiv- und im Juniorenbereich, und können dort parallel spielen.
Die Inhaber einer Kinder-Lizenz haben betreffend Spielberechtigung bzw. Einsatzbeschränkungen zwei separate "Handball-Leben", je eines im Junioren- und im Animationsbereich, und können dort parallel spielen.
Die SpielerInnen unterliegen den für sie jeweils geltenden speziellen Bestimmungen dieser Bereiche.
Der Wechsel zwischen einer Kinder-Lizenz zu einer Jugend-Lizenz erfolgt wie der Wechsel zwischen Jugend-Lizenz und Erwachsenen-Lizenz mit der Jahrgangszuteilung zur neuen Saison.
Die Inhaber einer Kinder-Lizenz Light sind ausschliesslich für die Kategorien U7-U11 spielberechtigt. Für Einsätze in höheren Kategorien ist die normale Kinder bzw. eine Jugend-Lizenz notwendig. Die Inhaber einer Kinder- oder Jugend-Lizenz sind für die Kategorien U7-U11 spielberechtigt und müssen keine Kinder-Lizenz Light lösen.