Bestimmungen zum Spielbetrieb

Art. 16 Grobe Verstösse gegen die Sportlichkeit: Strafbestimmungen

09.05.2024

Grober Verstoss gegen die Sportlichkeit wird mit einer Sperre bis 6 Spiele oder bis 4 Monate und/oder Busse bis CHF 2‘000.00 bestraft.
In schweren Fällen können eine Sperre bis 10 Spiele oder bis 6 Monate und / oder Busse bis CHF 5‘000.00 ausgesprochen werden, in besonders schweren Fällen eine Sperre auf unbestimmte Zeit und / oder Busse bis CHF 10‘000.00.
Der Versuch ist strafbar.


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