Die Zulassung zum Wettbewerb ist ein wichtiges Planungs- und Steuerungsinstrument für den
SHV und die WB. Sie sagt aus, welche Teams bzw. SG aus welchen Vereinen an welchen
Wettbewerben teilnehmen.
Der Teamname darf maximal 30 Zeichen aufweisen und darf keine Ligenbezeichnung beinhalten. Dies gilt auch für
Spielgemeinschaften.
Über die Zulassung zum Wettbewerb für Teams bzw. SG entscheidet die WB.