Schweizerischer Handball-Verband

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Regel-Erläuterungen 2011

TV-Programm
Do 09.02.12 20:00 - SSF
Kadetten - Sarajevo

Do 16.02.12 20:00 - SSF
Kadetten - Chambéry

Sa 25.02.12 20:15 - SSF
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Neumeldungen oder Internationaler-Transfer
Allgemeine Hinweise:
Neue Spieler können jederzeit bei der ZSK angemeldet werden. Bis am Freitag, 11.30 Uhr eintreffende Neumeldungen werden für das kommende Wochenende noch verarbeitet (Ausnahme: ausländische Spieler).
Neumeldungen von Spielern müssen mit dem Internet- Formular per Post/Fax/Internet/Mail eingereicht werden und folgende Kriterien erfüllen:
- vollständig ausgefüllt
- Portrait-Foto beigelegt, (mind. ca. 3.5 x 4.0 cm) oder digital angefügt (Format jpg, mind. 160 x 200 Pixels)
- lesbare Kopie eines amtlichen Dokumentes beigelegt oder digital angefügt
Bei Neumeldungen, welche die Kriterien nicht erfüllen, wird der Verein per Mail (gemeldete, offizielle Vereinsadresse) informiert.
Spieler mit Status «Gelöscht» sind wie eine Neumeldung zu behandeln.
 
Reaktivierung
Allgemeine Hinweise:
Inaktive Spieler können jederzeit bei der ZSK reaktiviert werden. Bis am Freitag, 11.30 Uhr eintreffende Reaktivierungen werden für das kommende Wochenende noch verarbeitet.
Reaktivierungen von Spielern müssen mit dem Internet- Formular per Post/Fax/Internet/Mail eingereicht und vollständig ausgefüllt werden.
Bei Reaktivierungen, welche die Kriterien nicht erfüllen, wird der Verein per Mail (gemeldete, offizielle Vereinsadresse) informiert.
 
Talentförderungs-Lizenz
Allgemeine Hinweise:
Die rechtlichen Grundlagen und Kosten für eine Talentförderungs-Lizenz sind im Wettspielreglement Art. 20 Ziff. 1-3 und den dazugehörenden Weisungen definiert.
Anträge für Talentförderungs-Lizenz müssen mit dem Internet-Formular eingereicht werden.
Bei Anträgen, welche die Kriterien nicht erfüllen, wird der Stammverein per Mail (gemeldete, offizielle Vereinsadresse) informiert.
Die Gebühren werden automatisch dem Stammverein des Spielers belastet. Es ist nicht möglich, diese dem Zweitverein zu belasten. Die Vereine haben dies intern zu regeln.
Die Talentförderungs-Lizenz gilt nur für eine Saison, danach erlischt sie automatisch.
 
Nationales Transferzertifikat
Allgemeine Hinweise:
Die rechtlichen Grundlagen und Kosten für einen Transfer sind in den Weisungen definiert.
Transferzertifikate müssen mit dem offiziellen Formular per Post / Fax / Mail (gescannt) eingereicht werden und folgende Kriterien erfüllen:
  • vollständig ausgefüllt
  • vom Spieler und den beiden Vereinen unterschrieben
Bei Transferzertifikaten, welche die Kriterien nicht erfüllen, wird das Transferzertifikat retourniert.
 

 

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